Aus dem Feuerwehrarchiv berichtet:
Feuerwehrehrenzeichen unserer Freiwilligen Feuerwehren, – Damals und Heute –
von Franz Josef Körner
Wenn heute Feuerwehrfrauen und -männer in Anerkennung für Verdienste im Feuerschutzwesen für 25 oder 40 Jahre geehrt oder ihnen das Goldene Feuerwehrehrenzeichen als Steckkreuz für besonderes mutiges und entschlossenes Verhalten im Feuerwehreinsatz verliehen wird, dann geschieht dies auf Grund des Gesetzes Nr. 685 -Über die Stiftung eines Feuerwehrehrenzeichens – vom 3. Juli 1959; veröffentlicht im Amtsblatt des Saarlandes Nr. 116 vom 9. September 1959 (siehe nachfolgende Abb.)

Wenn wir einmal einen Blick in die Feuerwehrgeschichte zurückwerfen, dann erfahren wir, dass es vor 1908 keine Ehrungen für langjährige Feuerwehrzugehörigkeit gab.
Der Rheinische Provinzialfeuerwehrverband setzte sich dafür ein, dass es am 15. Juni 1908 erstmals zur Stiftung eines – Erinnerungszeichens – durch seine Majestät des Kaiser kam.
Durch Allerhöchste Kabinettsordre wurde folgendes verfügt:
” In Würdigung der hohen Bedeutung, welche das Feuerlöschwesen für das Wohl des Staates gewonnen hat, in Anerkennung ferner der Verdienste, welche die innerhalb des Staatsgebietes bestehenden Feuerwehren sich erworben haben, endlich zum Ansporn für weitere treue Dienste will ich für vorwurfsfreie und verdienstvolle Betätigung im Feuerlöschdienst ein
Erinnerungszeichen
stiften.
Über die Form dieses Abzeichens und über die näheren Bestimmungen der Verleihung hat Mir der Minister des Innern weitere Vorschläge zu unterbreiten.
Neues Palais, 15. Juni 1908 gez. Wilhelm R.
gez. von Moltke
Durch den Ministerial-Erlass Nr. 4002, betreffend Feuerwehrerinnungszeichen vom 15. März 1926, erneuerte das Preußiche Staatsministerium das Erinnungszeichen für Verdienste im Feuerlöschwesen.
Dort heißt es:
“Das Preußische Staatsministerium hat die Erneuerung des „Erinnerungszeichens für Verdienste um das Feuerlöschwesen“ beschlossen. Abgesehen von den durch die Staatsform bedingten Abänderungen ist in der äußeren Ausstattung das alte Erinnerungszeichen beibehalten worden. Das Mittelschild des neuen Erinnerungszeichens zeigt den preußischen Adler mit dem Wort „Republik“ über dem Wort „Preußen“ unter dem Adler. Über dem Mittelschild zwischen den Beilen befindet sich ein Feuerwehrhelm mit einem die preußischen Farben tragenden Wappenschild”. (Siehe nachfolgende Abbildung)


Am 22. Dezember 1936 veröffentlichte der Reichsminister des Inneren im Reichsgesetzblatt Nr.124, Seite 1146, eine Verordnung über das Reichsfeuer-wehrehrenzeichen.
Mit diesem Gesetz wurde nun endgültig das Auszeichnungswesen für die Feuerwehren reichsweit geregelt.
Die Verleihung, der bis dahin noch ausgegebenen Feuerwehrehrenzeichen der einzelnen Provinzialfeuerwehrverbände, wurde mit diesem Gesetz beendet. Mit einer Durchführungsbestimmung untersagte man weitere Verleihungen nicht staatlicher Auszeichnungen, somit auch den Auszeichnungen der Provinzialfeuerwehrverbände.
Am 22. Dezember 1936 veröffentlichte der Reichsminister des Inneren im Reichsgesetzblatt Nr.124, Seite 1146, eine Verordnung über das Reichsfeuer-wehrehrenzeichen.
Mit diesem Gesetz wurde nun endgültig das Auszeichnungswesen für die Feuerwehren reichsweit geregelt. Die Verleihung, der bis dahin noch ausgegebenen Feuerwehrehrenzeichen der einzelnen Provinzialfeuerwehrverbände, wurde mit diesem Gesetz beendet. Mit einer Durchführungsbestimmung untersagte man weitere Verleihungen nicht staatlicher Auszeichnungen, somit auch den Auszeichnungen der Provinzialfeuerwehrverbände.
Mit dem Ende des 2. Weltkrieges und dem Ende der nationalsozialistischen Gewaltherrschaft, wurde dieses Ehrenzeichen verboten.
Es sollte dann bis 1959 dauern, ehe nochmals ein Feuerwehrehrenzeichen für die Feuerwehren des Saarlandes gestiftet wurde.
Es stellt sich daher die Frage, wie Feuerwehrmänner; und es gab in dieser Zeit ausschließlich nur Feuerwehrmänner, in diesen Jahren von 1945 bis 1959 für ihr ehrenamtliches und uneigennütziges Engagement in den Freiwilligen Feuerwehren geehrt wurden, obwohl es kein Feuerwehrehrenzeichen gab?
Hierzu soll ein Vorgang geschildert werden, der eine solche Ehrung im Jahre 1958 dokumentierte.

Der Merziger Volkszeitung war es damals Wert über diese Ehrung eines ver-dienten Feuerwehrmannes in ihrer Ausgabe vom 28. und 30. Oktober 1958 ausführlich zu berichten.
Bei dem Geehrten handelte es sich um den damaligen Oberbrandmeister Johann Biwersi von der Freiwilligen Feuerwehr Nennig, der nach 30 Jahre aktivem Feuerwehr-dienst in die Alterswehr der Freiwilligen Feuerwehr Nennig verabschiedet wurde. Eigens zu seiner Ehre wurde die im Jahre 1958 anstehende Jahresabschlußübung des Amtsbezirkes Perl in Nennig abgehalten.
In einer anschließenden Feierstunde wurde dann Oberbrandmeister Johann Biwersi von dem Bürger-meister der Gemeinde Nennig mit einer goldenen Uhr und von den Feuerwehrkameraden mit einem besonderen Ehrengeschenk aus dem aktiven Feuerwehrdienst verabschiedet.
Hierüber hatte die Merziger Volkszeitung in ihrer Ausgabe vom 30. Oktober 1958 wie folgt berichtet.


Nun ist es gelungen, dieses einmalige Ehrengeschenk nach 67 Jahren aus seiner Vergessenheit heraus ans Tageslicht zu holen und vor weiterem Vergessen werden zu bewahren (siehe nebenstehendes Foto).
Sein bisheriger Eigentümer und Bewahrer sah es als geeignet an dem privaten Feuerwehrarchiv des Verfassers diesen einmaligen Beleg einer Ehrung eines verdienten Feuerwehrmannes, in dauernde Verwahrung zu geben. Ihm sei dafür ausdrücklich gedankt
Quellenverzeichnis:
– Privates Feuerwehrarchiv -Hans Körner-,
– Zeitschrift -Feuerwehrchonik – Nr. 5/2008, Herausgeber: Bernd Klaedtke u. Michael
Thissen,
– www.amtsblatt.saarland.de, abgerufen am 4.4.2025,
– Gesetz über das Feuerlöschwesen, 2. Auflage vom März 1940,
– Kommunale Schriften: Das Feuerlöschwesen auf neuer Grundlage – Band 65, Teil 1 u. 2.
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