100 Jahre Kreisfeuerwehrverband Merzig-Wadern

Teil 1, 1862 – 1994, Franz-Josef Körner, Historiker des KFV-Merzig-Wadern e.V.

Teil 2, 1995 – 2020, Georg Flesch, Vorsitzender Kreisfeuerwehrverband Merzig-Wadern e.V.

Teil 1

Wollen wir die Geschichte des Kreisfeuerwehrverbandes Merzig-Wadern erfahren, ist ein Rückblick bis in das Jahr 1862 unerlässlich. Der August 1862 gilt allgemein als Beleg für die Gründung des Rheinisch-Westfälischen Feuerwehrverbandes. Dessen Einzugsgebiet umfasste die gesamte damalige Rheinprovinz mit der Folge einer zusehends anonymen Geschäfts-führung mit kaum oder wenigen Kontakten zur Basis. Die Führung des Verbandes brachte zwar maßgebliche Dinge für die Entstehung des „Freiwilligen Feuerwehrwesens in der Rheinprovinz“ auf den Weg, konnte aber nicht verhindern, dass sich der Feuerwehrverband 1891 in den Rheinischen und Westfälischen Provinzialfeuerwehrverband aufspaltete.

Kurz nach der Gründung des Rheinischen Provinzialfeuerwehrverbandes 1891 wurde gefordert eine Aufteilung in Bezirke vorzunehmen um eine angemessene Vertretung der Feuerwehren aus den verschiedenen Teilen der Provinz im Verband zu gewährleisten. Dieses Ansinnen kam vorerst nicht zum Tragen, denn infolge eines Ministerialerlasses vom 28. Dezember 1898 bekam die Einteilung des Verbandes einen neuen Aspekt. Angeregt wurde darin, dass zur technischen Kontrolle und Beaufsichtigung der Wehren für das Gebiet eines Kreises freiwillige Feuerwehrführer als Kreisbrandmeister zugelassen werden. Damit lag die Einteilung des Provinzialfeuerwehrverbandes in Kreisfeuerwehrverbände nahe. Es sollte noch bis zum 29. Juni 1907 dauern, bis auf dem Feuerwehrtag des Provinzialfeuerwehrverbandes nach eingehender Diskussion einstimmig beschlossen wurde die Gliederung des Verbandes in Kreisverbände vorzunehmen. Nach diesem Beschluss wurden auf dem Feuerwehrtag in Cleve 1908 die Mustersatzungen für Kreisfeuerwehrverbände zur Genehmigung vorgelegt und ange-nommen. Am 8. Februar 1909 wurden die Satzungen durch den Oberpräsidenten der Rheinprovinz nach Anhörung der Regierungspräsidenten der Provinz nach eingehender Prüfung ausdrücklich genehmigt. Die Kreisfeuerwehrverbände waren danach ein Unterver-band des Provinzialfeuerwehrverbandes. Jede Feuerwehr, die dem Kreisfeuerwehrverband angehörte, war damit automatisch auch dem Provinzialfeuerwehrverband beigetreten.

Zwecke des Kreisfeuerwehrverbandes gem. § 3 der Mustersatzung für Kreisfeuerwehrver-bände sollten sein:

  1. die Förderung des Feuerlösch- u. Rettungswesens sowie insbesondere die Ausbreitung des Freiwilligen Feuerwehrwesens im Kreise;
  2. die gegenseitige Unterstützung der einzelnen Kreiswehren in gemeinsamer Arbeit und kameradschaftlichem Zusammenstehen;
  3. die Vertretung in gemeinsamen Angelegenheiten und Wahrung der Interessen aller Kreisfeuerwehren, insbesondere auch bei Kreisbehörden;
  4. die Unterstützung der Bestrebungen des Provinzialfeuerwehrverbandes und Durch-führung der Beschlüsse der Provinzialfeuerwehrtage;
  5. möglichst einheitliche Ausbildung von Feuerwehrführern und Mannschaften;
  6. Beschaffung von einheitlichen Geräten, Uniformen und Ausrüstungsstücken;
  7. Regelung und Einübung der nachbarlichen Feuerlöschhilfe nach Maßgabe der betreffenden Kreis-  und Bezirkspolizeiordnung;
  8. Beschränkung der Festlichkeiten.

Die Kreisfeuerwehrverbände traten damit genau in die Lücke, die der Provinzialfeuerwehr-verband nicht schließen konnte. Der Kreisfeuerwehrverband vernetzte die einzelnen Wehren in ihrer Region untereinander, der Kreisfeuerwehrverbandsvorsitzende konnte direkt auf die Landräte und über den Provinzialfeuerwehrverbandsvorsitzenden auf den Oberpräsident und die Regierungspräsidenten der Provinz und Regierungsbezirke einwirken u.v.m.

Der Kreisfeuerwehrverband war nach seiner Verfassung wie der Provinzialfeuerwehrverband demokratisch gegliedert. Er bestand aus zwei Gremien, dem Vorstand und dem Kreisfeuer-wehrtag.

Mit diesen Satzungen war nun erreicht worden, was immer vom Provinzialfeuerwehrverband befürwortet wurde, Unterverbände die eng an den Provinzialfeuerwehrverband angeliedert sind sowie gleichzeitig regionale Unterverbände in denen keine Konkurrenz zum Provinzialfeuerwehrverband aufkommen konnte.

Nach dem Jahresbericht 1911/ 1912 gab es noch einzelne Kreise in der Provinz in denen immer noch keine Kreisfeuerwehrverbände eingerichtet waren. Dazu gehörte u.a. auch der Kreis Merzig.

Eigentlich wurde schon recht früh von Seiten des Prozinzialfeuerwehrverbandes der Rhein-provinz damit begonnen den Kreis Merzig zur Bildung eines Kreisfeuerwehrverbandes zu gewinnen. Schon im Jahre 1910 wurde der damalige Wehrführer und Oberbrandmeister der frei-willigen Feuerwehr Merzig, Otto Jaeger, der Verbands-mitglied und technischer Leiter der Verbandsfeuerwehr Merzig war vom Provinzialfeuerwehr-verband zu einer Vorstandsitzung am 1. Mai 1910 nach Köln eingeladen. Siehe neben-stehende Pressenotiz aus der Merziger Zeitung Nr. 59 vom 18. Mai 1910.

Es folgten noch weitere Einladungen Otto Jaegers nach Köln, Saarbrücken, Bad Neuenahr und letztmalig am 10. Juni 1911 nach Trier zur Anregung der Bildung eines Kreisfeuerwehrverbandes im Kreis Merzig, die aber allesamt ergebnislos verliefen. Woran es lag, dass es nicht zur Bildung kam, ist nicht bekannt. Die Zeit war offensichtlich dafür noch nicht reif, zudem brach 1914 der 1. Weltkrieg aus und insgesamt tendierte die Bereitschaft Kreisfeuerwehrverbände zu bilden gegen Null. Nach Ende des Krieges 1918 sowie die darauffolgenden Friedensverhandlungen zum Versailler Vertrag und der Abkopplung des zukünftigen Saargebietes vom Deutschen Reich, dauerte es noch 3 Jahre bis es zur Bildung des Kreisfeuerwehrverbandes Merzig kam.
Der denkbar schlechte Zustand des Feuerlöschwesens im Saargebiet nach Ende des 1. Welt-krieges fiel der Regierungskommission des Saarlandes unter ihrem Präsidenten Rault auf und in einem Schreiben vom 7. Dezember 1920 an die Landräte im Saargebiet, brachte er seine Sorge darüber zum Ausdruck. Die Behörden wurden an ihre Verpflichtungen erinnert und so geschah es, dass unter anderem ins Auge gefasst wurde, erstmals die Stelle

eines Kreis-brandmeisters in den Kreisen zu schaffen, um die zukünftige Ent-wicklung der Feuerwehren zu beaufsichtigen und als Mittler zwischen Aufsichtsbehörde und Feuerwehr zu wirken. Damit war offensichtlich die Initialzündung gegeben und am 18. Juli 1921 war es dann endlich soweit; der Kreis-feuerwehrverband des Kreises Merzig wurde gegründet. Vorstehende Zeitungsnotiz der Merziger Volkszeitung Nr. 167 vom 03. August 1921 berichtet hierüber.

Die Gründungsörtlichkeit befand sich im sogenannte Gesellenhaus in Merzig (siehe Foto).

Im Weiteren fand am 28. Dezember 1921 in der Gaststätte Lothringer Hof in Merzig unter dem Vorsitz von Landrat Klein eine Ver-sammlung des Kreisfeuer-wehrverbandes statt. Hierbei wurden die Verbands-statuten beraten und ange-nommen sowie ein beamteter Vorstand gewählt. Erster Vorsitzender wurde der amtierende Kreisbrand-meister des Kreises Merzig (nachfolgendes Foto) Carl Bergmann, sein Stellver-treter war Brandmeister Thiel aus Mettlach, Schrift- und Kassen-führer war Herr Treitz aus Merzig, Beisitzer die Brandmeister Hoff-mann (Foto u. l.) Besseringen und Johann Peters, Brotdorf (Foto u. r.). Schon im Jahre 1922, in den Monaten Januar und März, führte der Kreisfeuerwehrverband Merzig Schulungen für die Feuerwehrführer im Kreise durch und am Sonntag, dem 22. Juli 1923 fand der erste Kreisfeuerwehrver-bandstag in Merzig statt. Ein weiterer Meilenstein in der Entwicklung der sozialen Ab-sicherung der Feuerwehrleute war die erfolgreiche Einführung der Sterbekasse durch den Kreisfeuerwehrverband Merzig im Jahre 1925. Alle Gemeinden, in denen freiwillige Feuerwehren bestanden, traten dieser Kasse bei. Die Beiträge dafür wurden aus öffentlichen Mitteln aufgebracht. Gab es im Jahre 1920 im Kreis Merzig erst vier anerkannte freiwillige Feuerwehren, so nahm deren Zahl in den kommenden Jahren stetig zu. Anlässlich der 5. ordentlichen Kreis-feuerwehrverbandstagung in Bachem, am 26. Juni 1927 wurde mitgeteilt, dass mittlerweile 25 freiwillige Feuerwehren mit 1139 Mitgliedern im Kreisverband eingerichtet sind. Nur noch in drei Gemeinden im Kreis waren Pflichtfeuerwehren vorhanden, nämlich in Wellingen, Weiler und Hargarten, deren Umwandlung in eine freiwillige Feuerwehr aber unmittelbar bevorstand; ebenfalls ein Erfolg der stetigen Bemühungen des Kreisfeuerwehrverbandes Merzig, das freiwillige Feuerwehrwesen im Stammkreis Merzig voranzutreiben.

Am 26. März 1927 teilte das Landratsamt Merzig allen Bürgermeistereien im Kreise mit, dass Kreisbrandmeister Bergmann von seinen Ämtern als Kreisbrandmeister und Vorsitzender des Kreisfeuerwehrverbandes Merzig zurückgetreten ist. Sein Stellvertreter, Brandmeister Thiel aus Mettlach, führte bis zur Wahl eines neuen Verbandsvorsitzenden die Geschäfte des Kreis-feuerwehrverbandes weiter, das Landratsamt übernahm die Aufgaben des Kreisbrandmeisters. Nachfolger des zurückgetretenen Kreisbrandmeisters und Vorsitzenden des Kreisfeuerwehr-verbandes Kreis Merzig, Carl Bergmann wurde sein bisheriger Stellvertreter Brandmeister Thiel aus Mettlach. Auf dem 7. Kreisfeuerwehrverbandsfest in Saarhölzbach am 14. Juli 1929 wurde der Beschluss gefasst, dass die Wehren des Restkreises Wadern (Büschfeld, Konfeld, Hausbach, Nunkirchen, Rimlingen, Rissenthal, Waldhölzbach, Wadrill, Wahlen, Weiskirchen, Losheim und Britten) in den Kreisfeuerwehrverband Merzig einbezogen werden sollten. Der Geschäftsausschuss wurde mit der unverzüglichen Inangriffnahme entsprechender Verhand-lungen mit den Wehren und zuständigen Stellen des Restkreises beauftragt. Am 5. Juni 1932, anlässlich des Kreisfeuerwehrverbandstages in Wadern, wurde in der Vorstandssitzung ein-stimmig der Beschluss gefasst die Wehren des Restkreises in den Kreisfeuerwehrverband Merzig aufzunehmen; der sich ab jetzt folgerichtig Kreisfeuerwehrverband Merzig-Wadern nannte.
Mit der Machtergreifung Adolf Hitlers am 30. Januar 1933 begann sich das politische Klima im Deutschen Reich zu verändern. Davon waren das Saargebiet und damit der Stammkreis Merzig vorerst noch nicht betroffen. Aber der Restkreis Wadern erfuhr bereits diese Ver-änderung. Insbesondere die Feuerwehren wurden dort im Sinne der nationalsozialistischen Gesinnung instrumentalisiert, denn es galt nun das Gesetz über das Feuerlöschwesen vom 15. Dezember 1933. Diese Änderungen traten auch nach der Saarabstimmung vom 13. Januar 1935 in Kraft. Mit der Geltung des Gesetzes über das Feuerlöschwesen vom 15. Dezember 1933 änderte sich die Stellung der Feuerwehren und der Kreisfeuerwehrverbände auf dem Gebiet des Saargebietes

. Die Feuerwehrverbände, also auch der Kreisfeuerwehrverband Merzig-Wadern, wurden Kör-perschaften des öffentlichen Rechts und damit einer be-sonderen  Staatsaufsicht unter-stellt.

Der bisherige Kreisfeuerwehr-verband Merzig-Wadern wurde aufgelöst und am 17. Oktober 1935 in einer Mit-gliederversammlung erneuert, indem ihm eine neue Satzung gegeben wurde, die durch den Landrat am 28. Oktober 1935 genehmigte wurde.

Ebenfalls 1935 wechselte der Vorsitzende des Kreisfeuer-wehrverbandes Merzig-Wadern. Neuer Vorsitzender wurde der am 20. Juni 1927 durch den Landrat des Kreises Merzig-Wadern zum neuen Kreisbrandmeister bestellte Josef Angel aus Beckingen (siehe nebenstehendes Foto und Pressenotiz

Merziger Volkszeitung Nr. 191 vom 17.08.1935).

Wurde durch das Gesetz über das Feuerlöschwesen vom 15. Dezember 1933 noch weitestgehend der private bzw. vereinsmäßige Charakter freiwilliger Feuerwehren und Kreis-feuerwehrverband geduldet, so änderte sich dies allerdings mit dem Inkrafttreten des Gesetzes über das Feuerlöschwesen vom 23. November 1938. Mit diesem Gesetz wurde den Feuerwehren endgültig ihr bisher rein vereinsmäßiger und privatrechtlicher Charakter genommen und ihr Vereinsvermögen eingezogen. Nicht anders erging es den Kreisfeuerwehrverbänden und damit auch dem Kreisfeuerwehrverband Merzig-Wadern. Am Ende des 2. Weltkrieges 1945 gab es ihn nicht mehr und es sollte bis zum 16. Januar 1998 dauern, bis ein neuer Kreisfeuerwehrverband Merzig-Wadern e.V. gegründet wurde.